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Einführung einer getrennten Abwassergebühr (GAG) in Kumhausen

    Die Gemeinde Kumhausen wurde durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband aufgefordert, eine getrennte Abwassergebühr (GAG) einzuführen, da die Erheblichkeitsgrenze überschritten ist. Die Einführung der getrennten Gebühr ist dann für die Gemeinde verpflichtend, wenn der Kostenanteil des Niederschlagswasser mehr als 12 % der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung beträgt. (Urteil BayVGH vom 21.03.2003) In der Gemeinde beträgt der Anteil der Schmutzwasserbeseitigung ca. 20 %, daher ist die…

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