Menschen mit Pflegebedarf im Alltag unterstützen

Qualifizierung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Seit 2021 können Privatpersonen Menschen mit Pflegebedarf (ab Pflegegrad 1) im häuslichen Umfeld unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten. Für dieses ehrenamtliche Engagement erhalten sie eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung, die das Landratsamt in Kooperation mit der Stadt und der VHS Vilsbiburg anbietet.
Termin: Dienstag, 13.10.2026, 09:00 - 15:30 Uhr
Ort: Vortragssaal VHS Vilsbiburg
Referentinnen: Theresa Grüner, Johanna Myllymäki (beide Fachstelle für Demenz und Pflege Niederbayern)
Gebühr: kostenfrei
Anmeldung: telefonisch unter 08703 / 9073 5149 oder per E-Mail an elisabeth.strasser@landkreis-landshut.de
Anmeldeschluss: 29.09.2026
In dieser praxisorientierten Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden grundlegendes Wissen zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Themen sind unter anderem Kommunikation, Unterstützung bei der Haushaltsführung, die Gestaltung des ehrenamtlichen Engagements sowie organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Schulung richtet sich an Personen ab 16 Jahren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Sie eignet sich insbesondere für Menschen, die ältere oder pflegebedürftige Personen bei Arzt- und Behördengängen begleiten, beim Einkaufen oder Kochen unterstützen oder Hilfe bei der Organisation des Pflegealltags leisten möchten.
Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Das Angebot richtet sich vorrangig an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Landshut.
Kursziel:
Erwerb der notwendigen Qualifikation (8 Unterrichtseinheiten) zur Anerkennung als ehrenamtlich tätige Einzelperson gemäß § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG