Förderprogramm E-Bikes/ Lasten-E-Bikes

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 23.02.2022 das Förderprogram von E-Bikes. Antragsberechtigt sind alle Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kumhausen. Pro Haushalt sind maximal zwei Anträge im Jahr möglich, pro Person ein Antrag in einem Abstand von fünf Jahren.
Die Förderung beginnt rückwirkend zum 01.01.2022; d.h. Rechnungen können nur ab dem 01.01.2022 berücksichtigt werden - früher gekaufte E-Bikes/Lasten-E-Bikes können leider nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden PDF-Dokumenten: