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Berichtspflichten und Statistik

Die Statistischen Ämter des Bundes und des Länder erheben Statistiken in verschiedenen Bereichen. Die Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Bayern. Auch Behörden sind im Rahmen der amtlichen Statistik, berichtspflichtig.

Lebenslagen

  • Berichte

    Statistische Jahresberichte und sonstige Veröffentlichungen zu Statistiken bieten der Öffentlichkeit und anderen Behörden die Möglichkeit, Informationen über verschiedene Bereiche zu erhalten und diese zu nutzen.

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten

    Die Statistischen Ämter erheben Daten für verschiedene Statistiken. Die Anordnung und Durchführung der statistischen Erhebungen beruhen auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Bayern. In bestimmten Bereichen sind auch Behörden meldepflichtig.

  • Statistische Auswertungen

    Die Statistischen Ämter und andere Behörden führen statistische Auswertungen durch. Diese werden veröffentlicht und stehen teilweise auch online zur Verfügung.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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