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Information zur Anpassung der Gebühren für Ausweisdokumente

    hiermit möchten wir die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass die Gebühren für die Ausstellung von Ausweisdokumenten angepasst werden.

    Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller sowie bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben. Ziel dieser Anpassung ist es, weiterhin eine kostendeckende und ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Behörden zu gewährleisten.

    Die neuen Gebühren des Personalausweises betragen:

    • 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren

    • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren

    Darüber hinaus wird die seit dem Jahr 2002 unveränderte Gebühr für einen von der Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis angepasst. Diese wird künftig kostendeckend auf 32,00 Euro angehoben.

    Die Gebührenanpassungen wurden durch das Bundesministerium des Innern bekannt gegeben und treten am Montag, den 09.02.2026, in Kraft.

    Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.

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