Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbe, die Sie nur mit einer Erlaubnis der Gewerbebehörde betreiben dürfen oder die einer bestimmten Überwachung unterliegen.
Leistungen
Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Straußwirtschaft; Anzeige
Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht
Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.