Sprungziele

Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.

Leistungen

  • Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.