Sprungziele

Reisepass, Personalausweis und Führerschein – das sind nur einige der Ausweise, die deutsche Staatsangehörige erhalten können. Daneben informieren wir Sie auch über Nachweise, Beglaubigungen, Urkunden und sonstige Dokumente.

Lebenslagen

  • Allgemeines

    Informieren Sie sich über allgemeine Ausweis-, Pass- und melderechtlichen Angelegenheiten.

  • Personalausweis

    In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Diese erfüllen Sie beispielweise, wenn Sie einen gültigen Personalausweis besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorlegen. Sie können ihn auch als Reisedokument in bestimmte Länder verwenden.

  • Reisepass

    In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Diese erfüllen Sie beispielweise wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorlegen. Sie können ihn auch als Reisedokument verwenden.

  • Kinderreisepass

    Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.

  • Sonstige Ausweise

    Schwerbehindertenausweis, Bewohnerparkausweis, Waffenschein – wir informieren Sie über diese und viele weitere Ausweise, die Sie in Deutschland erhalten können.

  • Verlust eines Ausweises

    Sie haben einen Ausweis (z. B. Ihren Führerschein) verloren? Üblicherweise kann Ihnen ein Ersatz ausgestellt werden.

  • Dokumente

    Neben Ausweisen und Urkunden gibt es auch verschiedene Dokumente und Bescheinigungen, z. B. die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung.

  • Urkunden

    Es gibt verschiedene Urkunden, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.

  • Polizeiliches Führungszeugnis

    Das polizeiliche Führungszeugnis dient als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Sie benötigen es beispielweise, wenn Sie sich in bestimmten Gewerben selbstständig machen möchten oder wenn Sie beruflich mit Kindern arbeiten.

  • Amtliche Beglaubigungen

    Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.

  • Amtlich anerkannte Übersetzungen

    Für einige Amtswege müssen Sie fremdsprachige Dokumente in einer amtlich anerkannten Übersetzung vorlegen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.