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Sterbefall

Ein Sterbefall ist mit vielen Erledigungen und Behördengängen verbunden. Wir unterstützen Sie mit Informationen rund um das Bestattungswesen in Bayern und geben erste Anhaltspunkte, was Sie nach einem Todesfall bedenken müssen.

Lebenslagen

  • Allgemeines

    Informieren Sie sich allgemein über das Bestattungswesen in Bayern.

  • Organspende

    Organspenden können Leben retten. Ihre Bereitschaft zur Organspende können Sie mit einem Organspendeausweis erklären.

  • Anzeige des Sterbefalls

    Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.

  • Überführung

    Soll die verstorbene Person nach dem Todesfall an einem anderen Ort bestattet werden, müssen Sie die Überführung beantragen und möglicherweise einen Leichenpass ausstellen lassen (z. B. bei Überführung in bestimmte Bundesländer oder ins Ausland).

  • Bestattung

    In Deutschland gilt Bestattungspflicht für Verstorbene. Informieren Sie sich z. B. über die Kosten, die für eine Beerdigung anfallen oder über die Vergabe von Grabplätzen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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