Betreuung
Betreuung meint einerseits die pflegerische Betreuung von Menschen mit Behinderungen, andererseits die rechtliche Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht selbst wahrnehmen können.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.