Bauen
Nach einer Bedarfsplanung (z. B. Bedarf einer Turnhalle) und Durchführung eines Flächenmanagements (gegebenenfalls mit Begutachtung bestehender Bauten) kann ein Neubau in Frage kommen. Dabei ist auf die Finanzierung durch die Haushaltsplanung und gegebenenfalls den Erhalt von Fördermitteln zu achten.
Leistungen
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.