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Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Veröffentlicht am 05.03.2013


Abfrage-Netzanbieter-allgemein-2013


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Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Veröffentlicht am 05.03.2013


Ergebnis Ist- und Bedarfsermittlung




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Schnelles Internet

Förderrichtlinie für Hochgeschwindigkeitsinternet in Kraft getreten

Beginn der Bedarfsabfrage: Die Unternehmen sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.

Veröffentlicht am  19.12.2012

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.



Die Gemeinde Kumhausen hat 4 Erschließungsgebiete festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Die Erschließungsgebiete (Kumulationsgebiete) entnehmen Sie bitte den beiliegenden Dokumenten.

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream.
Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Die Gemeinde Kumhausen will die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren.

Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream erschlossen.

Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig.

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.

Unternehmen die in den definierten Erschließungsgebieten (Kumulationsgebieten) der Gemeinde Kumhausen ihren Firmensitz haben sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 18. Februar 2013 zu melden.
Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet. Zusätzlich erhalten die Unternehmen in den Erschließungsgebieten die Dokumente in Papierform zugestellt.


Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei 

Herrn 1. Bürgermeister Thomas Huber, Tel. 0871/94322-18, Email: gemeinde@kumhausen.de 



Vielen Dank für Ihre Mithilfe.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr



Thomas Huber
1. Bürgermeister